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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 D.8, Gaiberg / Baden-Württemberg | 863324 | ||
Datum | 18.10.2020 13:05 MSG-Nr: [ 863324 ] | 2588 x gelesen | ||
Hi Auch Privatfahrzeuge können eine SoSi haben und die Genehmigung dafür. Das Eigentumsverhältnis ist nicht relevant. Siehe private DLRG-Fahrzeuge in Bayern oder private Notarzt-Fahrzeuge in BW. Die Genehmigung ist zweckgebunden und es bedarf einer entsprechenden Erklärung der verantwortlichen Stelle. Bei der FW üblicherweise die Gemeinde. Gruss Toto Wie immer, meine persönliche Meinung | ||||
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