Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 863320 |
Datum | 18.10.2020 12:27 MSG-Nr: [ 863320 ] | 2630 x gelesen |
Sondersignal
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Wolfgang K.Es bestätigt doch nur meine Aussage, dass im § 52 nichts zu den Eigentumsverhältnissen eines Fahrzeuges mit SoSi gesagt wird.
Das habe ich nicht bezweifelt.
Geschrieben von Wolfgang K.Auch die Versicherung sit dort kein Thema.
Nein, das ist Sache des Versicherers.
Geschrieben von Wolfgang K.Es stehen dort nur die Regeln dafür, das auch Privatfahrzeuge mit einer solchen ausgerüstet werden können, wenn eine Genehmigung nach § 70 StVZO vorliegt.
Nach §70 StVZO kann im Prinzip jegliche Ausnahme für alles Mögliche erteilt werden. In dem verlinkten Dokument steht ja nur für einen bestimmten Fall eine Ausnahme und die ist sehr restriktiv gehandhabt. Du kannst ja gerne mal bei der zuständigen Stelle anfragen, ob die auch für das auf den Verein zugelassene Fahrzeug eine Genehmigung erteilen. Ist im Prinzip möglich, aber das verlinkte Dokument sagt gar nichts über diesen Fall aus. Insofern hast du auch keine entsprechende Vorgabe geliefert.
Gruß,
Michael
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