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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863294 | ||
Datum | 17.10.2020 17:55 MSG-Nr: [ 863294 ] | 2858 x gelesen | ||
Die gGmbh ist eine GmbH, deren Erträge gemeinnützig verwendet werden. Sie sit von der Gewerbesteuer und Körperschaftssteur befreit. Eine gGmbH ist im Geschäftsbetrieb einfacher zu führen, wie ein e.V. Mehr bei Wikipedia. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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