Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863267 |
Datum | 16.10.2020 16:04 MSG-Nr: [ 863267 ] | 3486 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von Michael R.bekommen tw. Auflagen z.B. Blaulicht nicht auf öffentlichen Straßen zu nutzen.
Das sie ja ohne nur im Rahmen des § 38 STVO nutzen dürfen. Und wenn sie außerhalb des Werksgeländes eingesetze werden, gibts wohl einen entsprechenden Auftrag der LS "mit Sosi"
Geschrieben von Michael R.Es gibt da zig Diskussion z.B. bei privaten KTP-Unternehmen ob deren KTW mit Blaulicht ausgestattet sein dürfen.
Da ist die Lage eigentlich klar und eindeutig - ich darf mit einem zugelassenen / eingebundenen RTW, der Sosi hat auch KT fahren. Bei Fahrzeugen die nicht in den RD eingebunden sind und nur KT fahren, darf zwar bauartbedingt das blaue Glas in einem integrierten Aufbau vorhanden sein, aber kein "Licht".
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
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