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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 863255 | ||
Datum | 16.10.2020 13:51 MSG-Nr: [ 863255 ] | 6420 x gelesen | ||
Hallo, kann ein eingetragener Förderverein Feuerwehr xxx als Halter eines Feuerwehrfahrzeuges eine Sondersignalanlage in selbiges einbauen lassen und betreiben? Ich denke Nein, oder? Falls ja, spielt die Eigentümerfrage hierbei eine Rolle? Falls nein, wie regeln das die DRK-ortsvereine beispielsweise? Gibt es Regelungsunterschiede zwischen Bundesländern? Hinweise oder Fragen , warum nicht der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) als Halter Auftritt bitte nicht diskutieren. Grüße Marco | ||||
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