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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 858165 | ||
Datum | 24.04.2020 09:09 MSG-Nr: [ 858165 ] | 6234 x gelesen | ||
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Wenn ich mir das durchlese, fällt mir erstmal auf, wie wenig hier eigentlich über den Punkt "Einstellung der First-Responder-Tätigkeiten" diskutiert wurde. Klar kann man es sich da ganz einfach machen mit Pflichtaufgaben vs. freiwilligen Aufgaben, praktisch heißt das aber je nachdem auch, dass man mancherorts das Besenkitzeln von Ölflecken oder anderen Popelskram pflichtbewußt weiter betreibt, während der reanimationspflichtige Herzpatient tapfer auf den Rettungsdienst warten soll, wegen dessen Eintreffzeiten (im Normalbetrieb!) man doch ursprünglich mal den FR entwickelt hat. Und nach dieser Empfehlung vom Bundesfeuerwehrarzt könnten freiwillige Leistungen gegebenenfalls früher wieder erfolgen, wie die Aufnahme des FR. Das passt doch nicht, auch wenn ich mir das z.B. im Kontext zu solchen Meldungen überlege. Entweder FR, mit allen möglichen Schutzmaßnahmen, weiter betreiben, oder man kanns auch gleich ganz einstampfen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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