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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 857329 | ||
Datum | 20.03.2020 09:48 MSG-Nr: [ 857329 ] | 8117 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
hallo, in BaWü: .. Es wird nunmehr klargestellt, dass Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katatstropenschutz zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören, die unter den in §1 Absatz vier der Corona-Verordung genannten Vorausetzungen die Notbetreuung der Schulen und Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen können. ... Quelle: Infodienst Ausgabe 5 2020 der Abteilung 6 Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement - Land Bawü MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [20.03.20 09:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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