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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Winterreifenpflicht - Vorsicht vor Lücken bei den Ausnahmen - v.a. für den RD. | 18 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Straßgiech / Bayern | 851921 | ||
Datum | 07.09.2019 12:36 MSG-Nr: [ 851921 ] | 1506 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Im Übrigen läuft zum 01. Juli 2020 noch eine weitere Übergangsregelung ab: Aber hat man nicht extra dafür den §35 Abs. 9 StVO erschaffen? Also wenn ich alleine fahre, dann darf ich dennoch funken. Mit Beifahrer sollte dies sowieso derjenige machen. | ||||
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