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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 851884 | ||
Datum | 05.09.2019 13:41 MSG-Nr: [ 851884 ] | 1540 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Einen rechtfertigenden Notstand für eine Tat, die eventuell stattgefunden hat? Dann könnte man jeden über den Haufen schießen, er könnte ja ein bewafneter Massenmörder sein. Mein etwas polemisches Beispiel war alleingestellt und ohne Bezug zum Rest des Textes. Der Notstand nur als Beispiel, wie ggfs. (auch) die Geheimhaltungspflicht umgangen werden kann/muss. Nur als Klarstellung. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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