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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs | 44 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 851180 | ||
Datum | 01.08.2019 20:18 MSG-Nr: [ 851180 ] | 2559 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens D. Das Problem hat dabei der sog. "Hauptarbeitgeber". Der steht voll im Feuer und wird in Regress genommen. Der Hauptarbeitgeber ist lt. Gesetz sogar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Mitarbeiter mit seiner Nebentätigkeit nicht über die erlaubte Wochenarbeitszeit / Tagesarbeitszeit kommt. Warum hab ich als Hauptarbeitgeber das Problem? Ich kann nur dafür garantieren, wieviel Stunden der Mitarbeiter in seinem Hauptjob, nämlich bei mir, arbeitet. Wieviel Stunden er nebenbei jobt, kann ich nur überprüfen, wenn ich mir Dienstpläne und Stundenabrechnungen vorlegen lassen. Als Hauptarbeitgeber kann und muss ich den Mitarbeiter daraufhinweisen, dass er hierfür selbst zu sorgen hat, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. nicht überschritten wird. In welcher Rechtsnorm steht geschrieben, dass ich auch die Arbeitszeiten meines Mitarbeiters außerhalb seines Hauptbeschäftigungsverhältnis überwachen darf und muss? | ||||
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