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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs | 44 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 851179 | ||
Datum | 01.08.2019 19:37 MSG-Nr: [ 851179 ] | 2750 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens D. Freiwillig bedeutet dann aber ehrenamtlich, also unentgeltlich ohne vertragliche Bindung. Das wiederum gilt dann nicht als Nebentätigkeit und ist nicht genehmigungspflichtig? Nein, man kann sich freiwillig beim Arbeitgeber verpflichten über die 48h zu arbeiten. Bei welchem Arbeitgeber spielt für die Höchstarbeitszeit erstmal gar keine Rolle. | ||||
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