Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849452 |
Datum | 30.05.2019 13:58 MSG-Nr: [ 849452 ] | 925 x gelesen |
Geschrieben von Christian R.Wie sieht es dann mit Amtshilfe aus? Amtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr, deren Durchführung sich nach dem für die Feuerwehr geltenden Recht richtet. Daher ist das kaum ein Problem. Zumindest dort, wo man weiß, für wen man überhaupt Amtshilfe leisten kann.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 25.05.2019 13:32 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | |