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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s J8., Krumbach / | 849355 | ||
Datum | 26.05.2019 23:53 MSG-Nr: [ 849355 ] | 1867 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Fahrzeuge brauchen keine Steuer zahlen wenn sie für: Könnte man eigentlich eine DLK nicht gleich als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen? Also nur mal theoretisch gefragt. Geht bei Hubarbeitsbühnen ja auch und ich sehe da keinen relevanten baulichen Unterschied* zur HAB der das ausschließen würde. *In der Hinsicht auf "selbstfahrende Arbeitsmaschine" - ansonsten sind mir die Unterschiede durchaus klar. | ||||
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