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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtspauschale Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 848265 | ||
Datum | 16.04.2019 07:29 MSG-Nr: [ 848265 ] | 787 x gelesen | ||
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Manchmal ist das Steuerrecht echt primitiv einfach. Solange die Einnahmen steuerfrei sind, solange gibt es auch keinen Betriebsausgabenabzug. Die Ausbildervergütung fällt im übrigen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG; hier ist der Freibetrag 2.400 Euro. Betriebsausgaben dazu, kannst Du nur abziehen, sofern sie den Freibetrag übersteigen. Auf Normaldeutsch, alles über 2.400 Euro muss versteuert werden. Ein Nebensatz noch, weil Du sagtest Geschrieben von Lars B. steuer-& sozialversicherungspflichtig Das ist alles Steuerrecht. Sozialversicherung interessiert nur bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und dazu gehört die Ausbildertätigkeit nur, wenn Du irgendwo als Ausbilder angestellt wärst. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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