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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844023 | ||
Datum | 11.11.2018 09:03 MSG-Nr: [ 844023 ] | 1729 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben G. Das "Fahrverbots-Verbot" bis 50 µg/m³ ist ja als ergänzender Absatz 1a im §40 BImSchG gedacht. Macht da nur Sinn, wenn Diesel-Fahrverbote über §40 (1) BImSchG laufen... Gleich Grundlage wie Umweltzone, nur andere Ausgestaltung. Fahrverbote gibts schon, noch gibts m.W. keinen § 40 (1.a) etc.... https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html WENN die Fahrverbote über den $ 40 kommen, dann würden die allgemeinen Ausnahmen gelten. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht am 27.03.18 im Übrigen davon aus, dass die Fahrverbote nur nach $ 45 StVO erlassen werden können... WiDi Bundestag: "Damit kommt ein Fahrverbot grundsätzlich nur auf Grundlage des § 45 Abs. 1f StVO in Betracht." https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html Ausnahmen sind da keine genannt, die müssten dann ebenso örtlich über die zuständigen Behörden erlassen werden, wie es teilweise regional weitere Ausnahmen zu den Fahrverboten in den Umweltzonen gibt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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