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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 843979 | ||
Datum | 09.11.2018 12:46 MSG-Nr: [ 843979 ] | 2937 x gelesen | ||
Das Problem haben wir doch eigentlich seit Einführung der Umweltzonen. Auch damals hatten wir Fahrzeuge die den geforderten Anforderungen nicht entsprachen. In der dementsprechend Rechtsgrundlage hat man dann doch Einsatzfahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht befreit ("Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können") Man mußte also keine Umweltplakette aufkleben und so konnte man das Verbot umgehen. Sollte das nicht nach wie vor gelten? Grüße aus Augsburg ESCHE | ||||
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