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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 841994 | ||
Datum | 10.08.2018 12:02 MSG-Nr: [ 841994 ] | 2885 x gelesen | ||
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Einerseits ja, andererseits bedeutet die Argumentation aber nun doch wieder Defizite. Es gibt im Feuerwehrleben nunmal auch zig andere mögliche Lagen, bei der man auch mit dem Tod von (bekannten) Mitmenschen konfrontiert werden kann, und in der die Eindrücke wg. der Begleitumstände, evtl. körperlichen Entstellungen oder vorangegangenen, im Ergebnis unvermeidlich erfolglosen Einsatzmaßnahmen sicher auch nicht einfacher sind, als bei einer Reanimation. Darauf sollte jeder FA vorbereitet sein, und die Nachsorgemöglichkeiten wenn es dann trotzdem mal jemandem "zu viel" wird sollten 2018 auch verbreitet und bekannt sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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