Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Erwerb des Fahrerlaubnisklasse C / CE | 6 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 838243 |
Datum | 13.03.2018 15:49 MSG-Nr: [ 838243 ] | 1927 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
wir geben in einer von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung vor, dass der Bewerber den Führerschein innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung absolvieren soll. Als Sanktion steht im Raum, dass die Gemeinde eben nicht die Kosten übernimmt und der FA auf seinem Anteil sitzen bleibt.
Den Ausbildungsvertrag schließt der FA rechtlich verbindlich mit der Fahrschule ab.
Gruß
Jürgen
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