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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Muss ich um Entpflichtung bitten? | 4 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 837965 | ||
Datum | 01.03.2018 18:06 MSG-Nr: [ 837965 ] | 2970 x gelesen | ||
Geschrieben von Jea S. Hallo liebe Mitglieder ich würde gerne aus berufl. Gründen aus der FF austreten muss ich nun meinen Wehrführer um Entpflichtung bitten oder reicht es wenn ich ihm mitteile, das ich aus der Feuerwehr austrete? Kindsbach bei Landstuhl? Dann gilt für dich das LBKG RLP, das hierzu sagt: Geschrieben von LBKG RLP
Die wäre die korrekte Methode. Bei vielen Feuerwehr-Angehörigen wird auf die Entpflichtung auch verzichtet, weil der Austretende im Allgemeinen kein großes Interesse mehr an solchen Formalismen hat und einfach nicht mehr kommt, sich bestenfalls bei seinem Wehrführer abmeldet. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Oliver S. [01.03.18 18:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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