Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Nico8 A8., Löwenberger Land / Brandenburg | 837957 |
Datum | 01.03.2018 11:37 MSG-Nr: [ 837957 ] | 2619 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Da bin ich direkt froh, dass bei uns in Brandenburg der Leiter der (Gemeinde- oder Stadt-) Feuerwehr nach Anhörung der Führungskräfte durch den Träger bestellt wird. Heißt, ein Wehrleiter (Gemeindeebene) muss zunächst erst einmal das Vertrauen des Bürgermeisters (bzw. der Verwaltungsspitze) haben.
Auch auf Ortsebene wird die Führung nach Anhörung der Kameraden bestellt und nicht gewählt.
Die Notwendigkeit der Ausbildung des Leiters der Feuerwehr (bei uns in der Regel Verbandsführer) und der Ortswehrführer (in der Regel mind. Gruppenführer) ergibt sich ja daraus, dass man neben der Leitung auch in der Regel der Haupteinsatzleiter, Hauptausbilder, Cheforganisator für ..., Ansprechpartner für Lieschen Müller bis Bürgermeister, Pressesprecher, Tröster und Sorgenanhörer der Truppe von Hose zu eng bis Duschwasser zu kalt, ... und Alleswisser rund um Feuerwehr (vgl. Vergaberecht bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen oder Baurecht bei Neubau von Gerätehäusern etc.) zu sein hat.
Klar, Führung aus einer Hand ist gut und einen Schuldigen muss es ja geben :) Aber ernsthaft, dies alles scheitert nicht an einer fehlenden Zug- oder Gruppenführerausbildung. Diese jeweils 14 Tage an einer Landesfeuerwehrschule befähigen max. eine Gruppe oder Zug im (Standard-)Einsatz zu führen. Schön wenn die vorhanden ist. Aber alles auch nachholbar...
Und provokant gefragt: Muss der Leiter einer Feuerwehr auch immer die höchste (Einsatz-)Ausbildung haben? Führen einer Feuerwehr ist doch so viel mehr als Einsätze leiten...
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