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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834991 | ||
Datum | 10.11.2017 17:19 MSG-Nr: [ 834991 ] | 23107 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias H. Natürlich hat er die Haftung, weil er die Tat begeht. In Deutschland haftet jeder selber für sein tun. Ggf. ist der der die Anweisung gibt auch mit dran. Bitte noch einmal die Unterlagen aus dem Rechtskunde-Unterricht vom Grundlehrgang lesen! Wer als Mitarbeiter einer Behörde einen Schaden anrichtet, haftet zunächst mal gerade nicht selbst, sondern die Behörde muss Schadenersatz leisten. Das nennt sich dann Amtshaftung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Behörde allerdings ihren Mitarbeiter in Regress nehmen. Vorsatz bezüglich eines Schadens will ich zwar nicht ausschließen, aber wenn der Betreffende sich nicht all zu ungeschickt anstellt, wird man ihm den nicht nachweisen können. (einige Kommentare auf Facebook haben allerdings schon die Ungeschicktlichkeit ihrer Schreiber bewiesen...) So eindeutig rechtswidrig wie hier von manchen dargestellt ist der Einsatz auch nie im Leben; immerhin hat ja ein Rechtsprofessor ihn schon als rechtmäßig bezeichnet. | ||||
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