Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 832426 |
Datum | 02.08.2017 11:05 MSG-Nr: [ 832426 ] | 1544 x gelesen |
Geschrieben von Stefan D.: Natürlich kann das zuständige Ministerium per Rechtsverordnung für seinen Bereich Erleichterungen schaffen, ich könnte mir z.B. vorstellen, dass man für Feuerwehren, die kein eigenes Fahrzeug haben und deren Anhänger nur von Traktoren gezogen wird es als ausreichend definiert, wenn Feuerwehr und der Ortsname/Abteilungsname auf der Seite in einer bestimmten Größe angebracht sind.
Wenn die Feuerwehr kein eigenes Fahrzeug hat, kann ja auch ein Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs der Gemeindeverwaltung genutzt werden, z.B. des Unimogs vom Bauhof.
Nur der Halter muss derselbe sein.
Empfehlenswert ist es, dafür ein Kennzeichen auszuwählen, bei dem erwartet wird, dass man es noch ein paar Jahre behält. Sonst muss das vom Anhänger auch ersetzt werden.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.05.2016 09:33 |
|
Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee Zulassungsfreie Anhänger | |