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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Politesse schreibt Feuerwehrleute auf | 64 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831979 | ||
Datum | 22.07.2017 18:05 MSG-Nr: [ 831979 ] | 2810 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Daniel G. Ich würde es anders aufdröseln...... Wehrführer /Wehrleiter ist Teil der Gemeindeverwaltung. Im Zweifelsfall habe ich meinen Einspruch nur bei einer falscher Abteilung/Amt der Verwaltung eingelegt (würde ich als unschädlich ansehen). Wenn die Feuerwehrsachbearbeitung Teil des Ordnungsamtes ist, hab ich sogar an der richtigen Stelle den Einspruch eingelegt. Ich sollte halt nur dokumentieren, dass mein Einspruch beim WF/WL eingegangen ist. gilt für "Fälle" im Ortsgebiet. Aber wenn man z.B. in der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde mit 10km zuviel geblitzt wird liegen die Zuständigkeiten doch etwas anders. Aber auch da sollte die Sache dann zwischen den (Nachbar-) Gemeinden oder zwischen der eigenen Gemeinde und dem Landratsamt ( je nach Zuständigkeit ) auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden. Auch hier würde ich es dem eigenen Wehrführer auf den Tisch legen. Dann muss sich die Gemeinde drum kümmern. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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