Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Recht auf Ausbildung | 24 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 828593 |
Datum | 22.03.2017 08:08 MSG-Nr: [ 828593 ] | 1014 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Thomas,
ähmmm kurz überlegt... ja ist es..
wir haben bei uns im Umkreis von 20 km 2-3 Doc's/Arbeitsmediziner die diese Untersuchungen durchführen(dürfen/können)...die aber nebenbei auch noch als Allgemeinmediziner mit eigener Praxis praktizieren und als Betriebsärzte für einige Betriebe fungieren, von daher hast du eben mal schlechte Chancen am Dienstag eine Zusage für einen Termin bis spätestens Freitag zu bekommen, weil am Montagabend jemand anruft und dir fürs Wochenende 1-2 freie AGT-Plätze zur Verfügung stellen will.
Wie gesagt... und die Kosten wären ja damit trotzdem da,um die sich m.E. die Gemeinde mehr oder weniger elegant drücken will, denn die G26.3 zahlt der FA ja nicht aus seiner Tasche und die Folgeuntersuchung(en) dann ja auch nicht und nur so kann ich mir diese "Ablehnung" bzw. die "Aufforderung zur Zurückhaltung" erklären, weil halt die Folgekosten zu intensiv wären..
MkG
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