Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung: keine STK Befreiung mehr - war: AED zum Eigenschutz in der FF | 13 Beiträge |
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 826793 |
Datum | 19.01.2017 11:57 MSG-Nr: [ 826793 ] | 3019 x gelesen |
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Deutsches Rotes Kreuz
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Bei uns hängt zentral im Ort ein "Öffentlicher" AED in direkter Nähe zu Schule, Kindergarten, Sportplatz, Gemeindehaus etc. - Der wurde durch das örtliche DRK angeschafft und in die Verantwortung der Gemeinde (Batteriewechsel etc.) für die Allgemeinheit übergeben.
>> Hier ist keine STK erforderlich?!
Bei der Feuerwehr haben wir einen AED an Bord eines LF. In der Hauptsache zum Eigenschutz unserer Kameraden/innen bei Einsatz und Übung, aber selbstverständlich auch, um im Einsatz bei zivilen Opfern ggfs. die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
>> Hier ist alle 2 Jahre eine STK gefordert?!
Was wird bei der STK überhaupt überprüft?
MkG
Kay
- meine persönliche Meinung -
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| 19.12.2012 19:37 |
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Ingo7 z.7, Handeloh AED zum Eigenschutz in der FF | |