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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 826152 | ||
Datum | 30.12.2016 19:49 MSG-Nr: [ 826152 ] | 4338 x gelesen | ||
In der Begründung (Drucksache 253/16, Seite 25) steht folgendes: Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3 500 kg, die zu Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen zukünftig eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D (Busklassen) unabhängig davon, für welche Mindestpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind. Bislang war nach deutschem Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 bzw. C (Lkw-Klassen) ausreichend , sofern die Fahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Ich denke damit ist die Feuerwehr (ausser bei größeren MTWs) eh schon raus. Zusammen mit unserem Spezialparagraphen tangiert uns das eher periphär. Fahrer von Großraumtaxen über 3,5t dürften die einzigen sein die davon etwas merken. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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