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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGW-Wunderwuzzi181 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826073
Datum28.12.2016 10:28      MSG-Nr: [ 826073 ]27642 x gelesen
Infos:
  • 27.12.16 CP: Feuerwehrfahrzeuge Tendenzen und Zukunft
  • 27.12.16 CP: Hinweise zur Planung von Logistikfahrzeugen
  • 27.12.16 GW-Lösch
  • 30.11.06 Link zum Fahrzeug

  • Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    (Ich weiß, andere - z.B. BaWü - haben auch Länderregelungen, da übrigens auf Druck der Feuerwehren über die Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen!)


    Der erwähnte Ausnahmeerlaß ist in BaWü noch bis zum 31.12.2017 gültig:

    -> " Förderung des Feuerwehrwesens; Allgemeine Genehmigung von Abweichungen von Normvorgaben bei Feuerwehrfahrzeugen nach Nr. 4.2.1 VwV-Z-Feu "

    Für 2017 eine Neufassung der " VwV-Z-Feu " vorgesehen, ob sich da aber etwas am " Ausnahmeerlaß " ändern wird ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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