News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ihnen war die Atemluft offensichtlich bereits so weit ausgegangen.... | 101 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 825429 | ||
Datum | 02.12.2016 22:15 MSG-Nr: [ 825429 ] | 12099 x gelesen | ||
Infos: | alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Steffen W. Ist halt so, mehr kann man dazu erstmal auch nicht sagen. Das ist aber schon erstaunlich, dass das ansonsten so strikte Arbeitszeitgesetz gerade in Bezug auf die Ruhezeit nach einem ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz gar nicht greift, sondern es bei der Fürsorgepflicht des AG belässt. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|