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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themamanchmal kapier ich die Juristerei einfach nicht: Rettungswagen blockiert: Freispruch für Rentner3 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg822194
Datum03.08.2016 07:05      MSG-Nr: [ 822194 ]922 x gelesen

Juristerei ist ganz einfach:

Grundsätzlich wird fahrlässiges Handeln nur bestraft, wenn es im Gesetz ausdrücklich steht. Wenn es nicht im Gesetz steht, dann setzt eine Strafbarkeit nur bei Vorsatz (vereinfacht: absichtlich) ein.

Der Rentner hat glaubhaft gemacht, dass er den Rettungseinsatz gar nicht behindern wollte. Er hat schlicht nicht erkannt, dass es sich um einen Rettungseinsatz gehandelt hat; und wer keinen Rettungseinsatz erkennt, kann auch keinen Einsatz behindern.

Wenn allerdings die Richterin meint, der Mann hätte den Ernst der Lage erkennen müssen, dann tat sie sich sichtlich schwer mit der Entscheidung.

Ich kenne jetzt auch nur die Presseberichterstattung, aber hätte der Fahrer des Rettungswagens dem Mann zugerufen, dass sie im Einsatz sind und es eilig ist, dann wäre die Gutgläubigkeit des Mannes erschüttert worden und er hätte vorsätzlich gehandelt.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 22.06.2016 15:04 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.08.2016 07:05 Matt7hia7s K7., Ofterdingen

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