Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Tankreinigung - war: Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe #
| 26 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 822143 |
Datum | 01.08.2016 16:12 MSG-Nr: [ 822143 ] | 4399 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Stefan L.Diese Trinkwasserverordnung bezieht sich in Ihren Aussagen auf die DIN EN 806 in Teilen, die DIN 1988 in Teilen und die DIN EN 1717, somit sind über die Hintertür diese DINen in Deutschland Rechtsverbildlich als Stand der Technik einzuhalten.
Die Trinkwasserverordnung habe ich in ihrem Gesetzescharakter auch nicht in Zweifel gezogen. Jetzt habe ich aber die gesamte Trinkwasserverordnung durchgesehen, keine Nennung der EN 1717. Aber dafür folgendes Zitat als Beispiel:
§2 Abs 1 Nr 4 Buchstabe b TrinkWVO mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherungseinrichtung
ausgerüstet sein müssen,
Allgemein anerkannt?
Regeln der Technik gegenüber Stand der Technik, ist das überhaupt das Gleiche? Kleiner Tipp: Nein.
Sicherheitseinrichtung? Was ist das eigentlich genau?
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Geschrieben von Stefan L.Da diese Verordnungen im moment in den Feuerwehren diskutiert werden muss bei nicht Beachten ein Richter oder Gutachter von vorsätzlichen Handeln ausgehen da die Regeln ja nun Bekannt sind.
Juristischer Nonsens. Hört doch auf mit solchen Scheißhausparolen wenn ihr keine Ahnung habt. Mal der kürzeste Weg zu einer Definition von Vorsatz:
Definition Vorsatz auf wikipedia Im deutschen Strafrecht beschreibt Vorsatz (dolus) nach der Rechtsprechung das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands.
Kein Feuerwehrmann WILL Trinkwasser verunreinigen. Und sobald man eine Sicherheitseinrichtung irgendwelcher Art, wie z.B. auch ein Standrohr mit "Rückschlagventil" und/oder ein Sammelstück mit "Rückschlagventil" (einzeln, federbelastet, keine Klappe) eingebaut hat, hat man auf dem Gebiet der Feuerwehr schonmal einem gewissen Stand der Technik entsprochen. Ob das noch der aktuelle ist, sei jetzt mal dahingestellt aber ich habe auch keine Lust, das jetzt wieder in allen Details aufzudröseln.
Ich gebe euch nur mal den gut gemeinten Ratschlag, nicht jedem Bauernfänger hinterherzulaufen und vor allem mit juristischen Aussagen bezüglich Gesetze, Normen, Vorsatz, Fahrlässigkeit ganz vorsichtig zu sein, wenn ihr dazu keine fundierte Ausbildung sondern nur lückenhaftes Allgemeinwissen habt. Und damit meine ich keine juristische Ausbildung per Ausbildung oder Studium sondern nur, daß dies mal abseits von 45min Feuerwehrunterricht von einem Fachmann vermittelt wurde im Rahmen eines festgelegten Ausbildungsabschnitts, Seminar oder ähnlichem.
Bevor jetzt etwas falsch aufkommt, ich bin selbst kein Jurist (Gott bewahre...) aber ich weiß aufgrund diverser Ausbildungsinhalte abseits von Feuerwehr nunmal über die Grundlagen durchaus Bescheid. Und diese kann man auch immer wieder anwenden, Stichwort Vorsatz gegenüber Fahrlässigkeit und ob dies laut Norm strafbewehrt ist oder nicht.
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| 31.07.2016 21:46 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe | |