Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821453 |
Datum | 02.07.2016 09:41 MSG-Nr: [ 821453 ] | 5812 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Florian B.Wurde jemals ein Angehöriger der Feuerwehr bzgl eines ADR Verstoßes im Einsatz belangt? Und wurde das dann auch richterlich bestätigt?
Diesem Totschlag-Argument kann ich natürlich nichts entgegensetzen ... wir ignorieren einfach seit Jahrzehnten geltendes Recht, weil eh nicht kontrolliert wird. *Daumen hoch*
Im übrigen gibt es durchaus Fälle, in denen BOS-Angehörige - auch mit Dienstfahrzeugen - belangt wurden. Mir sind mehrere Fälle persönlich bekannt, es hängt halt nur keiner "an die große Glocke".
Ungesicherte Atemluftflaschen im MTW
(bei Einsatz, Beladung am Gerätehaus, Untersagung der Abfahrt),
Verstoß gegen die MEngengrenzen nach ADR 1.1.3.1 c), bzw. ADR 1.1.3.6
(1011 Punkte, Evakuierungseinsatz, BAG-Kontrolle auf Autobahn, Untersagung der Weiterfahrt bis Abladung),
ungesicherte Sauerstoffflasche im Karton im MTW
(Allg. Verkehrskontrolle, Weiterfahrt mit Nachsicherung)
nicht ausreichend gesicherte Flüssiggasflaschen im ArztTrKW
(im Einsatz, Bereitstellungsraum, Untersagung der Weiterfahrt bis Umladung),
nicht ausreichend gesicherte Kraftstoffkanister im GW-Log
(Übung, Bereitstellungsraum, Weiterfahrt mit Nachsicherung).
Bußgelder fangen in der Regel (siehe RSEB Anlage 7) bei 500 Euro an.
Es gibt dabei keine "Tateinheit", jeder einzelne Verstoß zählt, die Bußgelder werden aufsummiert.
Bei einem Verstoß sind neben dem Fahrer auch "Verlader", "Beförderer" usw. fällig.
Grüße
Udo Burkhard
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |