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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819186 | ||
Datum | 06.04.2016 23:44 MSG-Nr: [ 819186 ] | 11690 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. Geschrieben von Florian B.Der Polizist sagt dir er sieht z.B. eine Gefahr dass durch das Feuer sich soviel Qualm bilden könnte das es zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Wird denn ein willentlich und kontrolliert betriebenes Feuer schon automatisch zum Schadenfeuer (und damit zu einem Fall für die Feuerwehr) bzw. handelt es sich in NRW um eine Brandgefahr, wenn von ihm der Straßenverkehr beeinträchtigt wird? Ich hätte hier eher gesagt "da werde ich in eigener Zuständigkeit nicht tätig" und einen entsprechenden Wunsch der Polizei als Amtshilfeersuchen aufgefasst, weil die Polizei im Zweifelsfall im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr für die Sache zuständig ist. | ||||
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