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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817088 | ||
Datum | 11.02.2016 08:30 MSG-Nr: [ 817088 ] | 5257 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen. Das grenzt schon an die Chaos Theorie. Was war zuerst da, Huhn oder Ei. Wie jemand meint das für sich interpretieren zu müssen ist jede Feuerwehr ihr eigenes Problem. Ich bleib dabei, es gibt keine "rechtliche" Handhabe jemand den FME aufzuzwingen. | ||||
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