Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817032 |
Datum | 09.02.2016 22:14 MSG-Nr: [ 817032 ] | 5684 x gelesen |
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Geschrieben von Michael B.35km Anfahrt halte ich nicht unbedingt für sinnvoll. Habe das aber damals auch 1 oder 2mal gemacht, von meiner Arbeitsstätte und Nachalarmierung.
(auch) Hier ist es sinnvoll wenn der Meldeempfänger "sagt was er braucht", also nicht nur für die Großkopferten sondern für jede Einsatzkraft.
Denn wer aus XXKm zu einem Containerbrand kommt weil der Melder einfach nur piept wird sich mächtig ärgern, wenn der Einsatz jedoch als F3 /TH4 ect. läuft darf man gerne auch etwas später nachrücken und wenn die Elbe wieder mal die Semperoper besucht sogar ein paar Tage später.
Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |