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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 816904 | ||
Datum | 08.02.2016 19:10 MSG-Nr: [ 816904 ] | 11225 x gelesen | ||
hi In allen Feuerwehrgesetzen ist ja festgelegt das ein Feuerwehrmann am Einsatzdienst teilzunehmen hat. Damit ist ja klar geregelt das wenn man alarmiert wird sich auch zum Einsatz zu begeben hat. Wenn man das nicht macht dann muss man mit Sanktionen rechnen. In Gemeinden die nicht mehr über die Sirene alarmieren erfolgt das in der Regel über Meldeempfänger. Dieser nützt aber nicht viel wenn er im Ladegerät steckt und der Feuerwehrmann ihn z.B. nicht zur Arbeit mitnimmt oder er ihn im Alarmfall durch die geschlossene Schlafzimmertür unten im Wohnzimmer nicht hört. Wo und wie ist die Tragepflicht geregelt? In den Feuerwehrgesetzen ist dieses wichtige Detail nicht erwähnt. Gibt es Satzungen und/oder Dienstanweisungen in denen das ausdrücklich geregelt ist? Ich vergesse hin und wieder meinen Melder morgens mitzunehmen. Jetzt werden mir Sanktionen angedroht. Gruss Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von = anonym = a. [08.02.16 19:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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