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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816185 | ||
Datum | 15.01.2016 18:47 MSG-Nr: [ 816185 ] | 7407 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Und da von U.W. die Behauptung aufgestellt wurde, das ein Sichtschutz nur gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten sei Ich habe gesagt "Ein Sichtschutz ist ein Mittel gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten" und nicht: "nur gegen Gaffer [...]". Ergänzend: Ein Sichteschutz ist auch ein Mittel um die Persönlichkeitsrechte der Patietenten/Verunfallten zu wahren. Und dafür tragen wir als FW mit die Verantwortung. Aber: Wenn eine Presseverteter hinter die Plane schauen möchte. dann soll er. Er ist nämlich für das Anfertigen und Verbreiten seiner Fotos verantwortlich. (Wiederum meine persönliche Meinung dazu.) - Geschrieben von Christian B. Das es 99 % der Pressevertreter überhaupt gar nicht machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Die würde sich auch bei Aufforderung aus dem Gefahrenbereich verziehen. Hier stimme ich zu. Gründe sind, wie schon erwähnt, u. A. die Persönlichkeitsrechte. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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