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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816179 | ||
Datum | 15.01.2016 16:55 MSG-Nr: [ 816179 ] | 7601 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Zweitens: Auch wenn es eine Gefahrensituation war, würde ich mich als Feuerwehr mit "körperlichen Mitteln" zurückhalten. Ich habe schon öfter körperliche Gewalt angewendet um Personen aus dem Gefahrenbereich zu bekommen als auch um panische *Retter am betreten der Einsatzstelle zu hindern. *Personen die versuchten brennendes Gebäude zu betreten um andere Menschen, Tiere oder Sachwerte zu retten. Körperliche Gewalt bedeutet aber nicht zwingend wie ein Rugbyspieler sein Gegenüber weg zu rammen, sie beginnt bereits dann wenn ich jemanden gegen seinen Willen halte oder in "meine" Richtung dränge. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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