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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreis Ludwigsburg: Streit um Zuschuss für Markgröninger Drehleiter | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 814257 | ||
Datum | 24.11.2015 14:38 MSG-Nr: [ 814257 ] | 5760 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Das Land muss jetzt genauere Vorgaben machen. z.B. gibt es für BaWü die " Hinweise Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ". Sie gibt unter Ziff. 2.1 " Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung " den ( rechtsverbindlichen ? ) Hinweis: "Für Hubrettungsfahrzeuge gilt grundsätzlich für die Menschenrettung die Eintreffzeit von 10 Minuten. Ergänzend hierzu soll die Gemeinde durch Alarm- und Ausrückeordnung sicherstellen, dass bei Bränden in sonstigen Gebäuden das nächstgelegene Hubrettungsfahrzeug immer sofort alarmiert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass eine objektscharfe Erfassung im Einsatzleitsystem der Leitstelle möglich ist. Die Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenettung darf auch in den beschriebenen Ausnahmefällen nicht über 15 Minuten liegen." Es gibt inzwischen viele Drehleiterstandorte die nur wenige Nachbarorte mit abdecken oder nur im 2. Abmarsch überregional tätig sind Gerade bei Hubrettungsfahrzeuge sehe ich -nicht nur in BaWü- etliche überversorgte, als auch unterversorgte Gebiete. Aber auch Konzepte gemeinde- bzw. kreisübergreifender Zusammenarbeit. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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