Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | G.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt | 35 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813980 |
Datum | 12.11.2015 06:37 MSG-Nr: [ 813980 ] | 9415 x gelesen |
Geschrieben von werner n.Ganz provokativ:
Weil die Rettung eines Menschenlebens nach einem internistischen Notfall genauso hoheitlich ist wie die Rettung einer Katze vom Baum.
Ahja, dies bedeutet dann, das der Arzt, die Krankenschwester somit auch im hoheitlichen Auftrag arbeiten?
Zitat:"Das Urteil des EuGH
In seiner Entscheidung stellt der EuGH zunächst fest, dass die Erbringung von Rettungsdienstleistungen keine Tätigkeit darstellt, die in einem Mitgliedsstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist, so dass die Bereichsausnahme der Art. 44, 55 EG-Vertrag (Art. 51, 62 AEUV) nicht eingreift. Nach Auffassung des Gerichtshofs rechtfertigen weder der Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, noch die Sonderrechte für Rettungsdienste im Straßenverkehr (Vorfahrtsrecht, Blaulicht) oder die Qualifizierung der abgeschlossenen Vereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge eine Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt."
http://www.vergabeblog.de/2010-10-17/der-offentliche-rettungsdienst-unterfallt-grundsatzlich-dem-vergaberecht-eugh-urteil-v-29-04-2010-rs-c-16008/
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