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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 813720 | ||
Datum | 03.11.2015 19:46 MSG-Nr: [ 813720 ] | 5383 x gelesen | ||
Keine Ahnung ob die LFS bei euch ein BGG 906 Zertifikat. In BY tut sie es nicht. Aus der GUV-R 198 8.2.2 Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindes- tens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkun- digen prüfen zu lassen. Anforderungen an einen Sachkundigen siehe Abschnitt 6.1.8 Es wird empfohlen, dass der Sachkundige die Überprüfung entsprechend dokumen- tiert und die jeweils letzte Sachkundigen-Prüfung auf/an der Schutzausrüstung kenntlich macht ( z.B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten Prüfdatums siehe Bild 37). Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung aus- reichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfall- verhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik (Regeln der Unfallversicherungsträger, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen kann. Diese Anforderungen erfüllt, wer die Teilnahme an einem Lehrgang nach Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Benutzung Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat. Als Befähigungsnachweis erhält der Sachkundige eine Bescheinigung. Beschränkte sich die Ausbildung auf bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen, wird dies in der Bescheinigung gesondert vermerkt Zusätzlich auf der Webseite der Feuerwehr Unfallkasse: Um einen erneuten Brückenschlag zur FUK-News 2/2009 mit dem Leitthema Geräteprüfung vorzunehmen, ist der Gerätesatz nach jedem Gebrauch einer Sichtprüfung durch den Nutzer zu unterziehen und, analog zu Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nach Schäden verursachenden Ereignissen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Abweichend vom Sachkundigen für die Prüfung von Feuerwehr-Haltegurten und Feuerwehrleinen ist für die Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung die Gerätewartausbildung nicht mehr ausreichend. So kann der Sachkundenachweis für die Sachkundeprüfung zum Beispiel beim Hersteller des Gerätesatzes in Form eines Lehrgangs mit Befähigungsnachweis erbracht werden. Alternative Lehrgänge und Anbieter sind möglich, wichtig ist jedoch, dass ein Befähigungsnachweis zur Sachkunde für die Prüfung des Gerätesatzes ausgestellt wird. Die Anforderungen für den Sachkundigen zur Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung werden im BG-Grundsatz BGG 906 festgelegt. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sascha H. [03.11.15 19:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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