News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 812110 | ||
Datum | 11.09.2015 20:17 MSG-Nr: [ 812110 ] | 10198 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Uwe S. Lohnausfall muss nicht anfallen, falls "zufällig" gerade alle ihren freien Tag hatten, Das ist eine Milchmädchenrechnung. In den Kostensatzungen, die ich kenne, steht ein Satz pro Einsatzkraft und Stunde. Da steht nichts von Verdienstausfall. Das bedeutet, egal ob der Kamerad Verdienstausfall in Anspruch nimmt oder nicht, die Rechnung für den Bürger sieht gleich aus. Andernfalls wären Feuerwehreinsätze am Sonntag ja wesentlich günstiger als in der Woche. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.289