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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 809413 | ||
Datum | 26.06.2015 18:17 MSG-Nr: [ 809413 ] | 7325 x gelesen | ||
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Ich halte diese ganze Änderungsdiskussion für bloßen Aktionismus von Politikern, die sich profilieren wollen. Wer auch nur versucht, eine andere Person körperlich anzugreifen, macht sich gemäß § 223 StGB wegen (ggf. versuchter) Körperverletzung strafbar. Wer auf das Handeln einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt einwirkt, macht sich gemäß § 240 StGB der Nötigung strafbar. Diese Strafvorschriften gelten selbstverständlich auch dann, wenn der Geschädigte FM oder Mitarbeiter des RD im Einsatz ist. Ich habe schon keinerlei Notwendigkeit erkennen können, die Höchststrafe in § 113 Abs. 1 StGB auf drei Jahre zu erhöhen. Bei Handlungen, die derart gravierend sind, dass eine Strafe von mehr als 2 Jahren angemessen ist, liegt sicher immer ebenfalls eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB vor, die bereits eine Höchststrafe von 5 Jahren hat. Ein Fall, wo sich der Angreifer ausschließlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht und nicht wegen Körperverletzung oder Nötigung strafbar macht, liegt nur bei geringsten Widerstandshandlungen vor, die die Schwelle einer Körperverletzung oder Nötigung noch nicht erreichen. Für solche reicht der alte Strafrahmen von 2 Jahren aber mit Sicherheit aus, in aller Regel wird hier sogar nur eine geringe Geldstrafe angemessen sein. Nachdem Feuerwehrleute und RD-Mitarbeiter aber keine Vollstreckungshandlungen durchführen, sehe ich keine Notwendigkeit, diese in § 113 Abs. 1 StGB aufzunehmen. Gerade die in den Medien geschilderten Angriffe auf Rettungsdienstmitarbeiter, auf die die Politiker meinen reagieren zu müssen, stellten in jedem Fall eine Körperverletzung, oft sogar eine gefährliche Körperverletzung, dar und die vorhandenen Vorschriften des StGB bieten hier bereits einen angemessenen Strafrahmen. Für mich ist das ganze nur ein weiteres Beispiel für eine problematische Entwicklung der Politik, jedes tatsächliche oder vermeintliche Problem durch die Einführung neuer oder die Verschärfung bestehender Strafvorschriften lösen zu wollen, die praktisch gar keine Änderung bei der Strafverfolgung bewirken, sondern lediglich symbolische Wirkung haben sollen. Zudem würden mich eure persönliche Erfahrungen interessieren. Nehmen denn nach eurem Eindruck Angriffe auf Feuerwehrleute und Rettungsdienstler tatsächlich zu oder ist es nicht eher so, dass man bedingt durch die Verbreitung des Internet einfach viel mehr davon erfährt als früher? Die meisten Nachrichten, die in früheren Zeiten nur im Lokalteil der Zeitung Erwähnung gefunden haben und dadurch weithin unbekannt blieben, verbreiten sich heute durch die Internetseiten der Zeitungsverlage, aber auch über Foren, viel weiter. Dies kann durchaus den Eindruck der Vermehrung von Angriffen entstehen lassen, einfach weil man durch die technische Entwicklung viel mehr als früher davon liest. Gruß, Flo | ||||
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