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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | DFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan # | 85 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 808924 | ||
Datum | 15.06.2015 17:20 MSG-Nr: [ 808924 ] | 29996 x gelesen | ||
Jetzt drehen sie durch: Forderungspapier Aufgrund der Tatsache, dass die Notfallsanitäterausbildung für einen fertigen m.D. Kollegen nochmal 2,5 Jahre Ausbildung nach sich zieht, sieht die DFeuG den fertigen Notfallsanitäter auf einem Qualifikationsniveau mit einem SiTe Ingenieur und fordert die Eingruppierung in A9 g.D. bzw. A10 g.D. Aha. Heißt also im Umkehrschluss: Wer zwei Berufsausbildungen absolviert, z.B. erst zum Bürokaufmann und anschließend noch zum Malergesellen, hat aufgrund der absolvierten Ausbildungszeit von insgesamt 6 Jahren das Qualifikationsniveau eines Hochschulstudiums erreicht. Logisch. Dumm nur, dass die DFeug schon mit der Anwendung einer Ingenieurstechnischen Kernkompetenz (Mathematik) im Grundschulniveau Probleme hat: m.D.: 3 Jahre Lehre + 1,5 Jahre mD Laufbahnausbildung + 2,5 Jahre NotSan = 7 Jahre g.D.: 2 Jahre Abitur + 4 Jahre Studium + 2 Jahre gD Laufbahnausbildung = 6 Jahre (?) ...ach ja, jetzt kapiere ich´s, die 2 Jahre Laufbahnausbildung hat man dezent unter den Tisch fallen lassen damit die Rechnung etwas deutlicher ausfällt.... ;-) Auch wenn ich die Forderung nach einer angemessenen Bezahlung für NotSan absolut unterstütze, aber das Forderungspapier ist echt peinlich.... | ||||
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