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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808475 | ||
Datum | 27.05.2015 19:27 MSG-Nr: [ 808475 ] | 7259 x gelesen | ||
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Die würde ich aber nicht als Zielgruppe dieses Paragraphen ansehen. Dann hätte man "Hilfeleistende, z.B. der Feuerwehr..." schreiben müssen, dann hätte man evtl. Ersthelfer darunter subsumieren können. Oder wenn Einsatzkräfte davon Gebrauch machen, "Zivilisten" zur Hilfeleistung heranzuziehen, und diese angegriffen würden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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