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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst    # 65 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg805056
Datum03.03.2015 18:24      MSG-Nr: [ 805056 ]21753 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marco B.Wie ist Eure Meinung zu dieser Dienstanweisung.

Mein Meinung ist Zwiegespalten. Es ist natürlich wichtig, dass die Feuerwehr schnell ausrückt und Hilfe Leistet. Deshalb finde ich es schwierig auf jemanden zu warten, der alarmiert wurde, und den der nicht alarmiert wurde nicht mitzunehmen.
Aber ich kann mir gut vorstellen, warum eine solche Dienstanweisung erlassen wurde.
Es gibt eben "Heissdüsen", die keine Einsatz verpassen wollen. Die sind dann immer "zufällig" am Feuerwehrhaus. Die "Alarmierung" erfolgt dann über (und das ist nicht ausgedacht, sondern alles bekannte Wege):
- WhatsApp-Gruppen
- selbst beschaffte Melder
- Scanner
- Scanner + POSCAG Auswertung
- Anruf
- in der Freizeit in der Nähe des FW Hauses "rumlungern"
Damit bringt man (wie schon vielfach geschrieben) die geplante AAO durcheinander. Man demotiviert ausserdem FA, die vielleicht nicht direkt am Feuerwehrhaus wohnen, und gerne auch mal ausrücken wollen.

Ich vermute man hat es erst im "Guten" (d.h. mit persönlichen Gesprächen) versucht, bevor man eine solche Dienstanweisung erlassen hat.
Ich finde es nicht gut, jemanden der zum Alarmzeitpunkt tatsächlich zufällig den Einsatz mitbekommt nicht mitzunehmen. Ich kann aber verstehen, dass man den gehäuften "Zufällen" Herr werden will.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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