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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 802188 | ||
Datum | 10.01.2015 16:09 MSG-Nr: [ 802188 ] | 15389 x gelesen | ||
Zu dem Beitrag Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr, verbotener Löschschaum eingesetzt fällt mir wieder auf, das hier nicht nach Fakten beurteilt wird, sondern sich der ein oder andere sich zum Richter ernannt hat und sein Urteil verkünden will und jeder muss dies Akzeptieren. Hier sollte wieder zu den Wurzeln des Forums zurückgefunden werden. So ist es nicht verwunderlich das sich immer öfters ein Langjähriger Schreiber hier zurück zieht, was sehr Schade ist und so kann ich Ulrich Cimilino nur recht geben. Aber was ist denn hier die Sachlage? 1. Welches Schaummittel wurde denn eingesetzt, und vor allem in welchen Mengen. Dürfte sich in der Regel leicht nachvollziehen lassen. 2. Ist dem Einsatzleiter in erster Linie einmal kein Verschulden vorzuwerfen, wenn er explizit MBS oder Class A Schaummittel angefordert und angeordnet hat. 3. Sollte von einer WF SM angeliefert worden sein müsste die WF wissen, was bei ihrem verwendeten SM zu berücksichtigen ist (Auffangen, befestigte Flächen, Löschwasser Rückhaltung). 4. Sollte das SM von einer Kommunalen Feuerwehr zum Einsatz gebracht worden sein, dann ist der jeweilige Wehrführer bzw. Wehrleiter verantwortlich. Denn PFOS haltiges Schaummittel das vor dem 27.12.2006 in Verkehr gebracht wurde durfte nur bis zum 27.06.2011 verwendet werden, und das sollte sich eigentlich herumgesprochen haben, ansonsten gilt auch hier der Satz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. 5. Wird hier die Sachlage so sein das die Staatsanwaltschaft ermittelt, vermutlich wird die Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet werden (ähnlich Artikel Brandschutz 12/2014 Stadt muss Schadensersatz nach Schaummitteleinsatz zahlen hier lag aber das Wissen das es sich um PFT haltiges Schaummittel handelt vor) , diese hat dann die Möglichkeit an den Wirklichen Verursacher sich zu halten und von diesem dann Schadensersatz zu verlangen. Aber bis dahin wird noch viel Wasser und Schaummittel auf viele Brände aufgebracht werden, was in der Regelwenn man sich an die Vorgaben hält auch kein Fehler ist, Schaum ist bei richtiger Anwendung kein Teufelszeug, aber auch kein Allheilmittel. Ansonsten warten wir es ab, die Richter haben jetzt Monate, wenn nicht Jahre Zeit sich mit dem Fall zu beschäftigen und Gutachter zu beauftragen die dann darüber Philosophieren können ob der Einsatz mit Schaummittel gegenüber nur Wasser gerechtfertigt war oder nicht. Fluorhaltige Schaummittel Umweltschonend einsetzen Fluorhaltige Schaumlöschmittel Richtige Auswahl und umweltverträglicher Einsatz LFS Bruchsal Fluorfreie Schaummittelkonzentrate Sthamer MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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