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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr | 34 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802176 | ||
Datum | 10.01.2015 14:17 MSG-Nr: [ 802176 ] | 14712 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Die Staatsanwaltschaft wurde tätig, weil sie vermutet das der Komandant hier falsche Anweisungen getroffen hat, oder seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, das der Komandant bei dem einen oder anderen versagt hat, wird dieser natürlich bestraft. Hatte er dazu garnicht die Möglichkeit, könnte ein Organisiationsverschulden vorliegen, dann gehts weiter zum Bürgermeister. Folgt die Staatsanwaltschaft der "fiktiven" Aussage des Komandanten, "Ich habe richtig angefordert, es wurde aber falsch geliefert", geht es zum Lieferanten. Hier geht das gleiche Spiel wieder los. Warum war der Schaum noch vorhanden? Wer hat diesen nicht kontrolliert. Dann wird gegen die ermittelt.Diesen zu erwartenden Fortgang des Verfahrens finde ich sehr interessant, denn eigentlich läuft es doch auf zwei mögliche Szenarien hinaus: Szenario 1: Es wird Schaummittel in kleinen Gebinden hingekarrt, als der umfangreiche Bedarf absehbar ist. Irgendeine Wehr X hat irgendwo noch einen/mehrere Kanister herumstehen, irgendwer lädt den/die noch schnell aufs Auto, warum dieses Schaummittel noch da stand, wer das zu verantworten hat, kann ein Einsatzleiter bzw. eine anfordernde Gemeinde hierfür verantwortlich gemacht werden, kann der EL das überhaupt überprüfen? Szenario 2: Großgebinde, z.B. eben so ein AB. Lt. Bericht der Wehr waren an dem Einsatz zwei WF beteiligt, die im Grunde nach dieses Schaummittel "auf heimischem Boden" durchaus noch einsetzen dürfen und AB mit Schaum vorhalten. Wenn bei einem Gesamtbedarf (lt. Heider Wehr) von 6000l Schaummittel so ein Gebinde eingesetzt (vergleichbare werden auf bos-fahrzeuge.info mit 10.000 bis 12.500l angegeben) wird, wird die Frage, ob hier die Verwendung vor Ort durch die Einsatzleitung überhaupt zu prüfen wäre wieder ganz anders zu beurteilen sein. Die Frage, inwieweit dann aber auch Verantwortung dafür beim Anlieferer liegt aber auch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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