News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gräfenthaler Feuerwehr beklagt mangelhafte Ausrüstung | 24 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 802077 | ||
Datum | 09.01.2015 09:06 MSG-Nr: [ 802077 ] | 10425 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Ralf, zwei Punkte könnte ich dir da anführen: - zum einen ist in unserem Rechtsstaat ein Mandatsträger in seiner Entscheidung frei, d.h. egal für welche Partei und deren ev. Zielen er im Gremium sitzt, er/sie entscheidet nach eigenem Gewissen. Ob er/sie bei mehrfachen Andersdenken wieder für diese Partei in Mandat erhält ist eine andere Frage. - Ein Mandatsträger in einem Gemeinde-/Stadtrat ist im allgemeinen nur befangen in der Beschlußfassung wenn er sich oder seiner unmittelbaren Verwandschaft durch diesen Beschluß Vorteile erlangen könnte. Z. B. wenn er ein Grundstück hat das nun zu Bauland erklärt wird oder die Gemeinde ihm als Gewerbetreibenden einen Auftrag erteilt. Nicht befangen ist er z.B. wenn die Gebühren für das Strandbad erhöht werden, obwohl er ja nun selber mehr zahlen muss oder er als Feuerwehrkommandant im Gemeinderat sitzt und mit über das neue LF entscheidet (mir passiert). Gruß vom See Jürgen | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|