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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 801650
Datum04.01.2015 19:15      MSG-Nr: [ 801650 ]13318 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Manfred K.Stimmt der GR nicht zu, ist zumindest ein weiterer Wahlgang erforderlich.


Richtig. Nur wird der Gemeinderat in der Regel zustimmen.
Ich für meinen Teil spreche einem erheblichen Teil der Gemeinderäte das Wissen und die Kenntnisse ab über die persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen eines von der Mannschaft gewählten Wehrführers oder Kommandanten zu entscheiden.

Außerdem entscheidet immer noch die Mannschaft wer sie führen soll.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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