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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 801425 | ||
| Datum | 02.01.2015 12:41 MSG-Nr: [ 801425 ] | 5156 x gelesen | ||
Hallo, mal eine Frage an die (Rechts-)Experten hier im Forum: Wäre es rechtens, wenn in der Gebührensatzung der Gemeinde ein Passus enthalten ist, der höhere Gebühren für den Feuerwehr-Einsatz verlangt, wenn es zu einer Häufung von (Fehl)alarmen kommt. Zum Beispiel: Bei der zweiten Fehl-Auslösung einer BMA innerhalb von 24h werden die Kosten für den Einsatz um x% angehoben. Also quasi ein umgekehrtes Rabatt- und Bonussystem ;) Gruß, Florian -- Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde. | ||||
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